Die Immobilienfinanzierung in der Scheidung regeln

Viele Paare, die sich dauerhaft binden, gehen auch gemeinsame Verpflichtungen ein wie die Finanzierung einer Immobilie. Doch wird eine Ehe geschieden oder man trennt sich, bevor die Immobilie abbezahlt ist, bleibt die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

 

Für die Rückzahlung eines Kredits haftet derjenige, der ihn aufgenommen hat. Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide für die ordnungsgemäße Rückzahlung. Für die Bank spielt es keine Rolle, ob das kreditnehmende Paar zusammen oder getrennt lebt. Ebenso kommt es nicht darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Auch wer aus der Immobilie auszieht und nicht im Grundbuch steht, muss die Raten für den Kredit weiter an das kreditgebende Institut überweisen. Das kann eine doppelte Belastung darstellen. Schließlich muss eine neue Wohnung gesucht werden, für die dann Miete anfällt.

Schuldhaftentlassung

Wer aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, kann die Bank darum bitten, ihn von der Mithaftung zu befreien. Die sogenannte Schuldhaftungsentlassung zu erreichen, ist jedoch schwierig. Vor allem, wenn die Bank sich nicht sicher ist, ob der verbleibende Kreditnehmer die Raten alleine stemmen kann.

Zwangsversteigerung vermeiden

Wenn das Scheidungspaar den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann oder will, droht am Ende die Zwangsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn sie geht oft mit finanziellen Einbußen einher. Denn Schnäppchenjäger wissen, dass Immobilien häufig aus einer Notsituation zwangsversteigert werden und nutzen das aus.

Immobilie behalten oder verkaufen?

Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie bleiben, muss er den anderen ausbezahlen. Das Ausbezahlen und die alleinige Übernahme des Immobilienkredits sind für einen allein oft zu viel. Deshalb entscheiden sich viele für den Verkauf der Immobilie. So kann einerseits die Restschuld bei der Bank getilgt werden und im Idealfall bleibt noch etwas Startkapital für den Neuanfang. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Paare in der Scheidung, um die individuell beste Lösung für die Immobilie zu finden.

Achtung! Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn eine Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft und somit der Darlehensvertrag gekündigt wird, fordert die Bank eine Gebühr: die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des Kredits, der Laufzeit, den Konditionen sowie dem Zinssatz.

Sie suchen die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Polly_Grimm/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

In 7 Schritten zur eigenen Immobilie

Immobiliensuchende verzetteln sich oft. Immer wieder kommt es vor, dass sie ihre Traumimmobilie gefunden haben, aber die Finanzierung platzt. Oder die Finanzierung steht, die Suchenden aber sind unsicher, welche Kriterien ihre Traumimmobilie erfüllen soll und […]

Weiterlesen

Grundrissveränderung bei Immobilien – bessere Verkaufschancen?

Mit Grundrissveränderungen können Immobilien an die Bedürfnisse des Immobilienmarktes angepasst werden. Je nach Haushaltsgröße unterscheiden sich die Anforderungen, die an eine Wohnimmobilie gestellt werden. Wer Wohneinheiten anpasst, kann den Wert der eigenen Immobilie steigern. Dadurch […]

Weiterlesen

Wie Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nicht nur den Preis für die Immobilie zahlen. Auch die Grunderwerbsteuer ist bei der Finanzplanung wichtig. Denn je nach Wert der Immobilie kann diese gerne schon mal […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Petra Sattler

Geschäftsführerin

034292 / 73375 0171 / 4367 166 info@sattlerimmo.de

Elena Berkner

Immobilienkauffrau

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de

Susann Ptak

Immobilienfachwirtin

034292 / 73375 info@sattlerimmo.de