Viele Paare, die sich dauerhaft binden, gehen auch gemeinsame Verpflichtungen ein wie die Finanzierung einer Immobilie. Doch wird eine Ehe geschieden oder man trennt sich, bevor die Immobilie abbezahlt ist, bleibt die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht.
Für die Rückzahlung eines Kredits haftet derjenige, der ihn aufgenommen hat. Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide für die ordnungsgemäße Rückzahlung. Für die Bank spielt es keine Rolle, ob das kreditnehmende Paar zusammen oder getrennt lebt. Ebenso kommt es nicht darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Auch wer aus der Immobilie auszieht und nicht im Grundbuch steht, muss die Raten für den Kredit weiter an das kreditgebende Institut überweisen. Das kann eine doppelte Belastung darstellen. Schließlich muss eine neue Wohnung gesucht werden, für die dann Miete anfällt.
Schuldhaftentlassung
Wer aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, kann die Bank darum bitten, ihn von der Mithaftung zu befreien. Die sogenannte Schuldhaftungsentlassung zu erreichen, ist jedoch schwierig. Vor allem, wenn die Bank sich nicht sicher ist, ob der verbleibende Kreditnehmer die Raten alleine stemmen kann.
Zwangsversteigerung vermeiden
Wenn das Scheidungspaar den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann oder will, droht am Ende die Zwangsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn sie geht oft mit finanziellen Einbußen einher. Denn Schnäppchenjäger wissen, dass Immobilien häufig aus einer Notsituation zwangsversteigert werden und nutzen das aus.
Immobilie behalten oder verkaufen?
Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie bleiben, muss er den anderen ausbezahlen. Das Ausbezahlen und die alleinige Übernahme des Immobilienkredits sind für einen allein oft zu viel. Deshalb entscheiden sich viele für den Verkauf der Immobilie. So kann einerseits die Restschuld bei der Bank getilgt werden und im Idealfall bleibt noch etwas Startkapital für den Neuanfang. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Paare in der Scheidung, um die individuell beste Lösung für die Immobilie zu finden.
Achtung! Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn eine Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft und somit der Darlehensvertrag gekündigt wird, fordert die Bank eine Gebühr: die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des Kredits, der Laufzeit, den Konditionen sowie dem Zinssatz.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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