Immobilienverkauf bei einer Scheidung

So klangvoll wie die Hochzeitsglocken einst läuteten, so krachend und polternd kann es mit dem Eheglück auch wieder vorbei sein – auch nach vielen gemeinsamen und glücklichen Jahren, die miteinander verbracht worden sind. Oft hängt aber nicht nur die Beziehung an einer Scheidung, sondern auch eine gemeinsam gekaufte Immobilie. Viele Scheidungspaare haben keine genaue Vorstellung, was aus der gemeinsamen Immobilie werden soll. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Um das Thema verständlicher erklären zu können, betrachten wir als Beispiel eine fiktive Familie mit einer Scheidungsimmobilie. Solche oder ähnliche Fälle haben wir von Sattler Immobilien in unserer langjährigen Tätigkeit immer wieder erlebt.

Die Leipziger Susanne und Peter stehen vor den Scherben ihrer zehnjährigen Ehe. Als sie damals den Bund fürs Leben eingingen, hätte keiner von beiden gedacht, dass es mal so enden würde. Bisher lebte die Familie aus Leipzig mit ihren zwei Kindern Anja (5) und Jonah (7) in einem schönen Einfamilienhaus im südlichen Teil der Stadt nahe des Cospudener Sees. Neun Jahre ist es nun her, seit Susanne und Peter in ihrem Zuhause eingezogen sind.

Jetzt wo alles Kopf steht und beide sich auf gesetzlichem Wege trennen möchten, soll die gemeinsame Immobilie in Leipzig schweren Herzens aufgegeben werden. Nach einiger Überlegung und einer fachlichen Beratung sind sich Susanne und Peter einig: Das Haus in Leipzig wird verkauft.

Haus und Scheidung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Susanne und Peter hätten sich natürlich auch einvernehmlich gegen den Verkauf entscheiden können. Immerhin gibt es mehr als nur eine Option mit der Immobilie umzugehen. Je nach den Wohnrechts- und Eigentumsverhältnissen, die im Grundbuch stehen, variieren die Möglichkeiten.

  1. Die Immobilie kann, falls umsetzbar, in zwei abgeschlossene Einheiten umgebaut werden. So bleiben beide Partner als Eigentümer im Grundbuch.
  2. Einer der Partner behält die Immobilie und zahlt dafür den anderen Partner aus. Im Grundbuch wird der, der in der Immobilie bleibt, als Alleineigentümer eingetragen.
  3. Beide Partner behalten die Immobilie, aber ziehen trotzdem aus. Das Haus oder die Wohnung wird vermietet. Die monatlichen Einnahmen werden untereinander aufgeteilt.
  4. Die Immobilie kann zu Lebzeiten an die Kinder oder eine andere Person übertragen werden.
  5. Beide Partner behalten die Immobilie und die Kinder bleiben im Zuge des Nestmodells darin wohnen. Je nach Regelung betreuen die Eltern ihren Nachwuchs jeweils im Wechsel weiterhin in der Immobilie. In dieser Zeit lebt das jeweilige Elternteil ebenfalls im alten Eigenheim. Für die Zeit zwischen ihren Betreuungsphasen, leben die Eltern in ihrem privaten Zuhause.
  6. Es wird eine Teilungsversteigerung von einem der Partner beantragt. Das geht nur, wenn beide im Grundbuch stehen. Diese Maßnahme wird immer dann angewendet, sobald nur einer das Haus oder die Wohnung verkaufen möchte. Stimmt der andere Partner nicht zu, wird der Verkauf damit erzwungen. Der Verkaufserlös wird auf beide Partner aufgeteilt.

Wir von Sattler Immobilien raten allerdings von der letzten Möglichkeit ab. Erstens vermeidet man so zusätzliche Hürden und Konflikte, zweitens verbrennt man mit dieser Methode eine Menge Geld. Die Immobilie wird in der Regel nicht zu einem marktgerechten Preis verkauft. Gerade wenn die Stimmung zwischen beiden Partnern aufgeheizt ist, sollte ein weiterer Katalysator, der nur zu mehr hitzigen Diskussionen oder erbitterten Auseinandersetzungen vor Gericht führt, vermieden werden.

Scheidung ohne Ehevertrag

Während Anja und Jonah polternd die Treppen zu ihren Zimmern hinaufrennen, sitzen Susanne und Peter mit ernster Miene am Küchentisch. Wieder einmal stellt die angehende Scheidung sie vor die nächste Herausforderung. Nach dem sich beide nach langen Gesprächen auf den Verkauf des Hauses einigen konnten, geht es für beide nun um ihre Kinder und die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes.

Susanne möchte nach dem Verkauf des Hauses in Leipzig bleiben und beide Kinder mitnehmen. So könnte den Kindern ein Schulwechsel erspart bleiben. Peter möchte sich dagegen 20 Kilometer entfernt von Leipzig niederlassen. Er möchte wieder näher bei seinen Eltern in Brandis wohnen. Am liebsten mit Anja und Jonah. Noch dazu ist Peter – anders als Susanne – dagegen, im Zuge ihrer Zugewinngemeinschaft eine Ausgleichsforderung beim Amtsgericht Leipzig zu beantragen. Die verärgerten Blicke, die sich beide über den Tisch hinweg zuwerfen, lassen keinen Zweifel zu: Die Fronten sind verhärtet. So sehr, dass Susanne und Peter zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen.

Scheidung mit Haus: Wem steht was zu?

Bei einer Zugewinngemeinschaft verwaltet jeder sein Vermögen selbst und kann frei darüber verfügen. So haftet auch jeder Partner für seine eigenen Schulden. Trotzdem zählen alle Güter zu dieser Art der Gütertrennung. Durch eine Scheidung wird die Zugewinngemeinschaft aufgelöst. Dadurch kommt es in jedem Fall zu einem Ausgleich von Vermögenswerten. Der muss allerdings beantragt werden. Ohne Antrag gibt es keinen Zugewinnausgleich.

Im Fall, dass einer der Eheleute sein Vermögen stärker vermehrt hat, gilt eine Differenz des gestiegenen Vermögens als Zugewinn. Die Folge: Es muss ein Ausgleich an den anderen Partner gezahlt werden.

Gibt es einen gleichen Zugewinn, dann ist kein Zugewinnausgleich nötig. Das Thema Zugewinn ist sehr vielfältig. Daher stellen wir Ihnen den Zugewinnausgleich anhand von zwei Beispielen vereinfacht dar.

Beispiel 1: gleicher Zugewinn:

In diesem Fall haben Susanne und Peter vor der Ehe kein großes Vermögen gehabt. Nach der Eheschließung haben sie sich ein gemeinsames Haus im Süden von Leipzig gekauft. Andere gemeinsame Vermögensgüter wurden nicht angeschafft. In diesem Fall steht beiden die Hälfte des Hauses zu, da der Zugewinn somit gleich groß ist.

Beispiel 2: Wenn die Immobilie in die Ehe gebracht wurde

Peter gehörte das Haus bereits vor der Ehe. Nach der Eheschließung hat er die Immobilie mit in die Zugewinngemeinschaft eingebracht. Nur er steht im Grundbuch. Da das Haus zwischenzeitlich energetisch saniert werden musste, ist der Wert des Objektes gestiegen. Diese Werterhöhung ist ebenfalls ein Zugewinn. Das gilt auch, wenn die Immobilie ohne Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wert gewonnen hat. Die Wertsteigerung wird in diesem Fall genau ermittelt. Bei einer Wertsteigerung von 250.000 Euro bekommen beide im Zuge des Ausgleiches die Hälfte der Summe. Wird die Immobilie noch abgezahlt und beide haben den Darlehensvertrag unterschrieben, müssen beide die Immobilie weiter abzahlen. Auch wenn nur einem die Immobilie rechtlich gehört. Auch wenn nur ein Partner im Vertrag für die Finanzierung steht, kann es sein, dass die offene Tilgungssumme bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wird. Scheidungen sind immer schwierige und sehr individuelle Angelegenheiten. Wir von Sattler Immobilien raten deshalb in jedem Fall dazu, einen Rechtsexperten hinzuzuziehen. Für die Wertermittlung der Immobilie ist ein lokaler Qualitätsmakler der richtige Ansprechpartner. Wir von Sattler Immobilien beraten Paare in der Scheidung, was die beste Lösung für die Immobilie ist.

Warum sich der Verkauf der Scheidungsimmobilie oft mehr lohnt.

Susanne und Peter sind zwar noch nicht in allen Streitpunkten zu einem Konsens gekommen, aber der Verkauf ihres Hauses in Leipzig ist für beide beschlossene Sache. Das hat mehrere Gründe: Zum einen die noch offene Hausfinanzierung und zum anderen der Wunsch, weitestgehend – abgesehen von den Kindern – einen gemeinsamen Schlussstrich zu ziehen. Den Verkaufserlös möchten Susanne und Peter jeweils hälftig untereinander aufteilen. Außerdem möchten beide eine Teilungsversteigerung vermeiden. Denn: Kommt die Immobilie unter den Hammer, ist das die wirtschaftlich schlechteste Lösung. Oft wird die Immobilie hierbei unter Wert verkauft.